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17. GEMISCHT GENUTZTE WIRTSCHAFTSGÜTER (Fuchs)

Fuchs20. AuflFebruar 2024

Betrieblich genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter

Betriebliche Nutzung

0% bis 50%

50% bis 100%

Zurechnung zum Betriebsvermögen

0%

100%

Erfassung stiller Reserven bei Verkauf oder Entnahme

0%

100%

Absetzung für Abnutzung, sonstige nicht zurechenbare Aufwendungen

0–50%

100%

davon Privatanteil

0%

0–50%

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (GFB) gemäß § 10 EStG

0%

100%

Investitionsfreibetrag (IFB) gemäß § 11 EStG

0%

100%

Quelle: EStR 2000 Rz 481 und Rz 3716

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