Von den Arztdiplomen nach § 15 ÄrzteG zu unterscheiden sind die Weiterbildungsdiplome, die die ÖÄK seit Beginn der 90er-Jahre verleiht. Während die Arztdiplome nach § 15 ÄrzteG den Abschluss der Arztausbildung bestätigen, handelt es sich bei den ÖÄK-Diplomen um Bestätigungen über den erfolgreichen Abschluss von – nicht obligatorischen – Weiterbildungen.382 Diese Diplome verleihen daher keine besondere Berufsberechtigung, sondern dienen lediglich als Nachweis für die Absolvierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Grundlage dafür ist die auf der Basis des § 117b Abs 2 Z 9 lit a ÄrzteG von der ÖÄK erlassene Verordnung über ärztliche Weiterbildung (WBV 2018)383. Die Weiterbildungsverordnung unterscheidet zwischen

