Mit der Einführung der e-card entfällt für den Dienstgeber ab 1. 1. 2006 die Verpflichtung zur Ausstellung der Krankenscheine.
Das Service-Entgelt für die e-card beträgt 12,95 € pro Kalenderjahr (Wert für 2023) und Dienstnehmer. Dieser Beitrag wird vom Dienstgeber für alle seiner Beschäftigten, die am 15. 11. eines jeden Jahres bei ihm beschäftigt sind, eingehoben.

