Für alle ab 31.12.2002 neu abgeschlossen Dienstverhältnisse werden vom Dienstgeber 1,53 % des monatlichen Entgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse einbezahlt; über das entstandene Guthaben kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfügt werden (Auszahlung jedoch nur, wenn keine Selbstkündigung, kein vorzeitiger unberechtigter Austritt, keine verschuldete Entlassung).

