Vorbemerkungen zu Abschnitt 11 („Haftungsbestimmungen“)
Der Abschnitt 11 enthält eine Vielzahl von wichtigen „Haftungsbestimmungen“, die untereinander kaum im Zusammenhang stehen.
Auch von der Chronologie des Ablaufs eines Bauwerkvertrags ist diese „Sammlung“ gemischt:
Die Gefahrtragung gemäß 11.1 ist ausschließlich während der Ausführung der Bauleistungen, also vor Übernahme ein Thema.