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10. Sonderregelungen

Lindmayr4. AuflOktober 2013

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Das AZG und das ARG gelten nicht für alle Arbeitnehmer (zu den Geltungsbereichen siehe unter Pkt 1.2., Rz 3 ff), sodass sich auch in anderen Gesetzen arbeitszeitrechtliche Rechtsvorschriften finden. In der Folge werden die Sonderregelungen für

Kinder und Jugendliche,Schwangere Arbeitnehmerinnen und stillende Mütter,

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