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10. Netzneutralität (Abazagic)

Abazagic1. AuflSeptember 2024

10.1. Netzneutralität als Grundsatz

Netzneutralität

Netzneutralität als Grundsatz

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Bereits lange vor der gesetzlichen Regelung der Netzneutralität gab es Diskussionen darüber, ob es dem Anbieter von Internetzugangsdiensten freistehen sollte, ob und wie er den Datenverkehr durch seine Netze durchleitet. Eine oftmals zitierte Definition beschreibt die Netzneutralität als Netzwerk-Design-Prinzip, nach dem sämtliche Inhalte und Plattformen gleichbehandelt werden sollen11T. Wu, Network Neutrality FAQ: „Network neutrality is best defined as a network design principle. The idea is that a maximally useful public information network aspires to treat all content, sites, and platforms equally. The principle suggests that information networks are often more valuable when they are less specialized – when they are a platform for multiple uses, present and future. (For people who know more about network design, what is just described is similar to the "end-to-end" design principle).“ Abrufbar unter www.timwu.org/network_neutrality.html (zuletzt abgerufen am 16. 5. 2024). Übersetzung nach Lehofer, Net Neutrality: Ein Netzneutralitätsmythos anderer Art? in Berka/Grabenwarter/Holoubek, Medien im Web, Bd 5 der Schriftenreihe Recht der elektronischen Massenmedien 86. und war damals mangels gesetzlicher Regelung als rechtspolitische Forderung zu verstehen.22Ähnlich Lehofer, aaO, der festhält, dass es hierbei nicht um einen Rechtsbegriff, sondern um einen Gestaltungsgrundsatz handelt. Anbieter von Internetzugangsdiensten und Betreiber von Netzen sollten nicht steuernd in den Datenverkehr eingreifen.33Lehofer, aaO.

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