10.1. Netzneutralität als Grundsatz
Netzneutralität
Netzneutralität als Grundsatz
Bereits lange vor der gesetzlichen Regelung der Netzneutralität gab es Diskussionen darüber, ob es dem Anbieter von Internetzugangsdiensten freistehen sollte, ob und wie er den Datenverkehr durch seine Netze durchleitet. Eine oftmals zitierte Definition beschreibt die Netzneutralität als Netzwerk-Design-Prinzip, nach dem sämtliche Inhalte und Plattformen gleichbehandelt werden sollen1 und war damals mangels gesetzlicher Regelung als rechtspolitische Forderung zu verstehen.2 Anbieter von Internetzugangsdiensten und Betreiber von Netzen sollten nicht steuernd in den Datenverkehr eingreifen.3