10.1. Einleitung
In diesem Kapitel wird die Besteuerung von Kapitalvermögen bei natürlichen Personen behandelt, die die Kapitalanlagen in ihrem Privat- oder Betriebsvermögen halten und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig sind. Alle natürlichen Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (Steuerausländer), sind in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig mit ihrem Einkommen nach Maßgabe des § 98 EStG. Zur Abgrenzung eines Steuerausländers von einem unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerinländer siehe Kapitel 2 ab Seite 9.

