Der VfGH weist die Klage einer Gemeinde als Rechtsträger einer Krankenanstalt gegen den Bund und den Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) auf Zahlung von Geldern aus einer Abrechnung betreffend die - zwischen Bund und Ländern vereinbarte - Krankenanstaltenfinanzierung für das Jahr 1996 zurück, weil die vom KRAZAF gewährten Betriebs- und sonstigen Zuschüsse nicht dem Bund zuzurechnen sind.

