Der Dienstgeber erklärt, dass er die Beiträge im Rahmen des Systems „Abfertigung Neu“ an folgende ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse überweist: [……]. |
10.1 Allgemeines
In den Dienstvertrag zwingend aufzunehmen ist auch die für das Dienstverhältnis ausgewählte betriebliche Vorsorgekasse. Für alle echten Dienstverhältnisse, die nach dem 1. 1. 2003 begonnen haben, ist das System „Abfertigung Neu“ anwendbar. Das System „Abfertigung Neu“ ist seit 1. 1. 2008 auch auf freie Dienstverhältnisse anwendbar.