Normen
BauG Vlbg 2001 §6 Abs4 lita
BauG Vlbg 2001 §7 Abs1 lite
Dokumentnummer
JWR_2020060143_20221219L02
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
In seinem Erkenntnis vom 27. November 2011, 2006/06/0313, hat der VwGH zur mit § 6 Abs. 4 lit. a Vlbg BauG 2001 identen Wortfolge in § 7 Abs. 1 lit. e Vlbg BauG 2001 ausgeführt, dass die zulässige Höhe von 1,80 m "über dem Nachbargrundstück" auf das gegenwärtige Gelände zu beziehen und dem Gesetz nicht zu entnehmen ist, dass ein früheres Geländeniveau (wie auch immer das zu ermitteln und welcher Zeitpunkt diesbezüglich maßgeblich wäre) maßgeblich wäre. Diese Judikatur ist auch auf die hier in Rede stehende Bestimmung des § 6 Abs. 4 lit. a Vlbg BauG 2001 zu übertragen.
Normen
BauG Vlbg 2001 §6 Abs4 lita
BauG Vlbg 2001 §7 Abs1 lite
JWR_2020060143_20221219L02
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