VwGH Ra 2017/15/0098

VwGHRa 2017/15/00983.4.2019

Rechtssatz

Die neue Rechtslage nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 für private Grundstücksveräußerungen ist "erstmals für Veräußerungen nach dem 31. März 2012" anzuwenden, wobei nach den Erläuterungen (Hinweis ErlRV 1680 Blg 24. GP 7) "für die zeitliche Anknüpfung wie bisher bei Spekulationsgeschäften auf das Verpflichtungsgeschäft abgestellt werden" soll. Das Vorliegen eines bloßen Vorvertrages - der selbst noch keine Verpflichtung zur Übereignung eine Grundstücks, sondern lediglich eine bloße Verpflichtung zum späteren Abschluss eines Kaufvertrages begründet - reicht dafür jedoch nicht aus.

Normen

EStG 1988 §124b Z215
EStG 1988 §29 Z2 idF 2012/I/022
EStG 1988 §30 idF 2012/I/022

Dokumentnummer

JWR_2017150098_20190403L01

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