Normen
32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art16;
UStG 1994 §3 Abs2;
Dokumentnummer
JWR_2016150031_20171127L04
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Dass unentgeltliche Zuwendungen eines Unternehmers, die für die Zwecke eines Unternehmens erfolgen, genauso wie etwa die in § 3 Abs. 2 UStG 1994 bzw in Art. 16 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ebenfalls angesprochenen "Entnahmen für den Bedarf seines Personals" letztlich über die Kostenkalkulation in die unternehmerische Preiskalkulation einfließen, nimmt weder der Zuwendung gegenüber dem Zuwendungsempfänger ihre Unentgeltlichkeit, noch beeinflusst es die umsatzsteuerliche Qualifikation des diesbezüglichen Umsatzes. Von einer doppelten Belastung ein und desselben Umsatzes kann daher keine Rede sein.
Normen
32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art16;
UStG 1994 §3 Abs2;
JWR_2016150031_20171127L04
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)