Normen
BauG Bgld 1997 §3 Abs5;
BauRallg;
Dokumentnummer
JWR_1999050204_20000125X01
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob durch das Bauvorhaben das im § 3 Abs 5 Bgld BauG 1997 genannte ortsübliche Ausmaß an Beeinträchtigungen der Anrainer überstiegen wird oder nicht, ist insbesondere auch die bestehende Flächenwidmung maßgebend, daher ist bedeutsam, ob es sich also um ein Wohngebiet usw handelt (Hinweis E 15.10.1998, 97/06/0276).
Normen
BauG Bgld 1997 §3 Abs5;
BauRallg;
JWR_1999050204_20000125X01
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