Normen
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;
Spruch:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung
Der mit der vorliegenden Beschwerde angefochtene Bescheid der steiermärkischen Landesregierung vom 6. November 1992, Zl. 03-12 Mo 41-92/1, ist bereits Gegenstand der von den Beschwerdeführern zur hg. Zl. 92/06/0272 erhobenen Beschwerde. Daß in den beiden Beschwerden verschiedene mitbeteiligte Parteien genannt wurden, kann daran nichts ändern. Mit dieser Beschwerde ist das den Beschwerdeführern gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG zustehende Beschwerderecht konsumiert, sodaß die vorliegende Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen war.
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