Normen
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
Spruch:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Begründung
Die vom Beschwerdeführer gegen den im Spruch genannten Bescheid unmittelbar beim Verwaltungsgerichtshof erhobene, zu Zl. 89/15/0042 protokollierte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 28. April 1988, Zl. 89/15/0042-3, als unbegründet ab.
Die vorliegende, mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 28. November 1989, B 50/89-8, über Antrag des Beschwerdeführers gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den genannten Bescheid war daher wegen entschiedener Sache gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (siehe
z. B. die von Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 410 Abs. 4 zitierte Rechtsprechung).
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