Normen
StVO 1960 §1;
StVO 1960 §5 Abs2;
Dokumentnummer
JWR_1981030006_19810520X03
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0429/80 E 28. November 1980 VwSlg 10312 A/1980 RS 2
Stammrechtssatz
Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftprobe setzt nicht voraus, daß sich der Aufgeforderte oder das von ihm vorher gelenkte Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr (§ 1 StVO) befindet; entscheidend ist nur, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken (oder der Inbetriebnahme) eines Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war.
Normen
StVO 1960 §1;
StVO 1960 §5 Abs2;
JWR_1981030006_19810520X03
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