VwGH 81/03/0006

VwGH81/03/000620.5.1981

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0429/80 E 28. November 1980 VwSlg 10312 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftprobe setzt nicht voraus, daß sich der Aufgeforderte oder das von ihm vorher gelenkte Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr (§ 1 StVO) befindet; entscheidend ist nur, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung beim Lenken (oder der Inbetriebnahme) eines Kfz auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war.

Alkotest Zeitpunkt Ort Straße mit öffentlichem Verkehr

 

Normen

StVO 1960 §1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Dokumentnummer

JWR_1981030006_19810520X03

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