VwGH 2013/06/0064

VwGH2013/06/006412.12.2013

Rechtssatz

Der Begriff "halboffene Bauweise" ist nach dem hier anzuwendenden textlichen Bebauungsplan Villach 2007 zu beurteilen. Darin ist zwar gefordert, dass die Gebäude an der gemeinsamen Grenze von den Grundnachbarn aneinandergebaut werden (Hinweis E vom 29. August 1995, 94/05/0222). Das bedeutet jedoch nicht, dass an der gemeinsamen Grundgrenze gleichzeitig gebaut werden muss oder ein Gebäude schon vorhanden sein muss.

L80202 Flächenwidmung Bebauungsplan einzelner Gemeinden Kärnten

 

Normen

Bebauungsplan textlicher Villach 2007 §4;

Dokumentnummer

JWR_2013060064_20131212X07

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