Rechtssatz
Nach dem Urteil des EuGH vom 16. September 2004, Rs C-227/01 (Kommission/Spanien), bezieht sich Anhang I Z 7 UVP-RL - losgelöst von der konkreten Gestaltung des dem Vertragsverletzungsverfahren zu Grunde liegenden Projektes - auch auf den zweigleisigen Ausbau einer bestehenden Eisenbahnstrecke. Dabei kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob für den zweigleisigen Ausbau eine neue Trasse erforderlich ist. Bei der Auslegung der Wortfolge "Vorhaben, die nicht bloß in Ausbaumaßnahmen auf bestehenden Eisenbahnen bestehen" in § 23b Abs 1 UVP-G 2000 kann daher nicht schematisch auf die Definition in § 3 Abs 1 HlG zurückgegriffen werden, sondern es ist in richtlinienkonformer Auslegung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH der Ausnahmetatbestand der "Ausbaumaßnahmen" enger zu verstehen, sodass jedenfalls die Zulegung eines weiteren Gleises, auch wenn diese nach § 3 Abs 1 HlG als Ausbaumaßnahme nach diesem Gesetz anzusehen wäre und keiner Trassengenehmigung bedürfte, dennoch einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 23b Abs 1 Z 1 UVP-G 2000 unterliegt, sofern es sich um eine Fernverkehrsstrecke handelt. Dieses Auslegungsergebnis findet auch im Wortlaut des § 23b Abs 1 UVP-G 2000 Deckung. Somit handelt es sich beim zweigleisigen Ausbau einer Fernverkehrsstrecke nicht um eine bloße Ausbaumaßnahme - im Sinne des nach der UVP-RL gebotenen Begriffsverständnisses einer Änderung oder Erweiterung eines bereits genehmigten, durchgeführten oder in der Durchführungsphase befindlichen Projektes, welche im Sinne des Anhangs II Z 13 UVP-RL nur nach Maßgabe des Art 4 Abs 2 UVP-RL einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen wäre.
E000 EU- Recht allgemein — E3L E15101000 — E3L E15102000 — E6J — Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Normen
31985L0337 UVP-RL Anh1 Z7 idF 31997L0011;
31985L0337 UVP-RL Art2 Z13 idF 32003L0035;
31985L0337 UVP-RL Art4 Abs2 idF 31997L0011;
31997L0011 Nov-31985L0337;
32003L0035 Nov-31985L0337;
62001CJ0227 Kommission / Spanien;
EURallg;
HlG 1989 §3 Abs1 idF 2004/I/154;
UVPG 2000 §23b Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
Dokumentnummer
JWR_2005030131_20060912X04
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