Normen
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Dokumentnummer
JWR_2002080051_20020404X02
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Hat der Arbeitslose die Unzumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung nicht schon bei der Zuweisung geltend gemacht und ist sein Verhalten beim Vorstellungsgespräch geeignet, den potenziellen Arbeitgeber von der Einstellung abzuhalten, dann ist der Tatbestand der Vereitelung jedenfalls dann verwirklicht, wenn -
wie hier - die nachträgliche Überprüfung der Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung durch ein amtsärztliches Gutachten (dessen Richtigkeit der Arbeitslose nicht in Zweifel zieht) rechtlich relevante Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit nicht zu erweisen vermag.
Normen
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
JWR_2002080051_20020404X02
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)