VwGH 2001/15/0191

VwGH2001/15/019118.12.2001

Rechtssatz

Bei unbestrittener privater Verwendung des Pkw hängt der verminderte Sachbezug nach § 4 Abs 2 der Sachbezugsverordnung vom Nachweis ab, dass die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten iSd Abs 1 der Sachbezugsverordnung im Jahr nicht mehr als 500 km beträgt. Das Gesetz kennt keine Einschränkung der Beweismittel. Es entspricht nicht der Rechtslage, dass die Nachweisführung iSd § 4 Abs 2 der Verordnung nur mit einem Fahrtenbuch erfolgen kann (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0175). Außer dem Fahrtenbuch, welches ohnedies nach allgemeinen Erfahrungen nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt, kommen auch andere Beweismittel zur Führung des in Rede stehenden Nachweises in Betracht.

Normen

BAO §166;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs1;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs2;

Dokumentnummer

JWR_2001150191_20011218X01

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