Normen
BauO Wr §81 Abs2;
Dokumentnummer
JWR_2001050154_20010904X02
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/05/0172 E 20. Juni 1995 RS 8
Stammrechtssatz
Die Wortfolge "die der Dachfläche entsprechenden Giebelflächen" in § 81 Abs 2 letzter Satz Wr BauO ist nicht so auszulegen, daß nur eine tatsächliche, von der vorhandenen Dachform gebildete Giebelfläche außer Betracht zu bleiben hat (in diesem Fall hätte der Gesetzgeber die Regelung in diesem Sinn treffen müssen), sondern eine gedachte Giebelfläche, die innerhalb der zulässigen Dachform möglich ist.
Normen
BauO Wr §81 Abs2;
JWR_2001050154_20010904X02
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