VfGH V104/95

VfGHV104/951.12.1995

Leitsatz

Gesetzwidrigkeit des absoluten Verbots der Nachsichtserteilung vom Befähigungsnachweis in der Baugewerbe-BefähigungsnachweisV wegen Überschreitens der gesetzlichen Verordnungsermächtigung

Rechtssatz

§2 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 27.02.80, BGBl 107/1980, über den Befähigungsnachweis für die konzessionierten Baugewerbe (Baugewerbe-BefähigungsnachweisV) wird als gesetzwidrig aufgehoben.

 

Das absolute, auch alle Teiltätigkeiten der von der Baugewerbe-BefähigungsnachweisV erfaßten Gewerbe umfassende Verbot der Nachsichtserteilung vom Befähigungsnachweis geht über die gesetzliche Ermächtigung des §22 Abs4 GewO 1994 hinaus. Der in Prüfung genommene §2 der Verordnung war daher aufzuheben.

 

(Anlaßfall: E v 02.12.95, B2682/94 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides).

Gewerberecht — Gewerbeberechtigung — Nachsicht (vom Befähigungsnachweis) — Baugewerbe — Befähigungsnachweis

 

Normen

B-VG Art18 Abs2
Baugewerbe-BefähigungsnachweisV §2
GewO 1994 §22 Abs4

V 104/95VfGH01.12.1995

Dokumentnummer

JFR_10048799_95V00104_01

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