VfGG §19 Abs3 Z3
B-VG Art140 Abs1 / Gegenstandslosigkeit
VfGG §19 Abs3 Z3
Spruch:
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 14. November 2003 haben die antragstellenden Abgeordneten zum Nationalrat ihren Antrag zurückgezogen.
Das Verfahren war daher einzustellen, was ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden konnte (§19 Abs3 Z3 VfGG).
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