Normen
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb * Ausübung nicht erfolgte
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb * Ausübung nicht erfolgte
Art144 B-VG; eine gerichtlichen Anordnungen entsprechende Amtshandlung ist niemals als Verwaltungsakt iS des Art144 B-VG zu qualifizieren (VfSlg. 6815/1972, 7203/1973) und zwar auch dann nicht, wenn die Anordnung des Richters bloß mündlich (fernmündlich) getroffen wurde (VfGH 3. 3. 1982, B156, 157/81)
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B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb * Ausübung nicht erfolgte
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb * Ausübung nicht erfolgte