VwGH Ra 2019/01/0057

VwGHRa 2019/01/005720.5.2020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0477 E 30. September 2019 RS 2 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Ausgehend vom festgestellten Vorliegen der Voraussetzungen für den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 27 Abs. 1 StbG und dem für die vom Verlust Betroffene damit verbundenen gleichzeitigen Verlust des Unionsbürgerstatus ist nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 12. März 2019 in der Rechtssache C-221/17, Tjebbes ua., von der zuständigen nationalen Behörde und gegebenenfalls dem nationalen Gericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen. Da für die vom Verlust Betroffene der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft mit dem Verlust des Unionsbürgerstatus verbunden ist, ist im konkreten Fall neben dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 27 Abs. 1 StbG eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Folgen dieses Verlusts der Staatsbürgerschaft vorzunehmen (vgl. EuGH 12.3.2019, C-221/17, Tjebbes ua., Rn. 48; sowie VfGH 17.6.2019, E 1832/2019, zur Prüfung der Folgen eines allfälligen Verlustes der Staatsbürgerschaft auf ihre Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Art. 8 EMRK).

E6J

 

Normen

StbG 1985 §27 Abs1
62017CJ0221 Tjebbes VORAB

Dokumentnummer

JWR_2019010057_20200520L01

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte