Rechtssatz
Der Vorwurf des Verbrechens des Amtsmissbrauchs gegen einen Richter ist so schwerwiegend, dass ihn ein Rechtsanwalt nicht ohne eingehende Prüfung und nicht ohne entsprechende tatsächliche und rechtliche Anhaltspunkte erheben darf.
Bkd 3/83 | OGH | 11.04.1983 |
Veröff: AnwBl 1984,615 |
13 Bkd 3/03 | OGH | 08.09.2003 |
nur: Der Vorwurf des Verbrechens des Amtsmissbrauchs ist so schwerwiegend, dass ihn ein Rechtsanwalt nicht ohne eingehende Prüfung und nicht ohne entsprechende tatsächliche und rechtliche Anhaltspunkte erheben darf. (T1) |
14 Bkd 17/07 | OGH | 14.04.2008 |
|
Dokumentnummer
JJR_19830411_OGH0002_000BKD00003_8300000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)