9 ObS 1/87 | OGH | 17.06.1987 |
Veröff: SSV-NF 1/5 |
10 ObS 80/92 | OGH | 30.06.1992 |
Auch; Veröff: SSV-NF 6/76 |
10 ObS 46/99h | OGH | 16.03.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Nur eine unfallkausale Änderung des Zustandes und nicht etwa eine andere Einschätzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt die Voraussetzung für eine Neufeststellung der Rente nach § 183 Abs 1 ASVG her. (T1) |
10 ObS 53/07b | OGH | 11.05.2007 |
nur: Wird vom Versicherungsträger über eine vorläufige Versehrtenrente entschieden (in diesem Fall Entziehung), so ist ein klageweise erhobenes Begehren des Versicherten nicht auf die Gewährung einer vorläufigen Rente beschränkt, sondern es steht ihm frei, ein Begehren auf Gewährung einer Dauerrente zu erheben. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19870617_OGH0002_009OBS00001_8700000_001
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