OGH 9ObA83/89 (RS0050861)

OGH9ObA83/8914.6.1989

Rechtssatz

Analoge Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG bei einem Zusammentreffen eines von einem Mindestlohntarifes erfassten Wirtschaftsbereichs von maßgeblicher Bedeutung mit einem von einem KollV erfassten untergeordneten Teilbereich.

Normen

ArbVG §8
ArbVG §9

9 ObA 83/89OGH14.06.1989

Veröff: Arb 10787

9 ObA 11/10yOGH24.11.2010

Vgl auch; Beisatz: Liegt ein Mischbetrieb im Sinn des § 9 Abs 3 ArbVG vor, verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender Mindestlohntarif in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden Kollektivvertrag. (T1); Veröff: SZ 2010/150

9 ObA 91/13tOGH26.11.2013

Vgl; Beisatz: Dasselbe gilt bei Zusammentreffen eines von einem gesatzten Kollektivvertrag erfassten Wirtschaftsbereichs von maßgeblicher Bedeutung mit einem von einem Kollektivvertrag erfassten ungeordneten Teilbereich. (T2); Veröff: SZ 2013/112

Dokumentnummer

JJR_19890614_OGH0002_009OBA00083_8900000_001

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