9 ObA 74/93 | OGH | 28.04.1993 |
8 ObA 2303/96a | OGH | 13.03.1997 |
Auch; Veröff: SZ 70/44 |
9 ObA 51/14m | OGH | 22.07.2014 |
Auch; nur: Nach § 59 Abs2 ArbVG ist (auch) der Betriebsinhaber zur Anfechtung der Betriebsratswahl insbesondere dann berechtigt, wenn die Wahl ihrer Art nach nicht durchzuführen gewesen wäre. (T1)<br/>mit Beisatz: Dies ist ua dann der Fall, wenn ein Betriebsrat für eine Abteilung oder eine sonstige Arbeitsstätte gewählt wurde, die nicht als selbständiger Betrieb (§§ 34, 134, 134b ArbVG) oder als gleichgestellter Betrieb (§ 35 ArbVG) zu betrachten ist. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_009OBA00074_9300000_003
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