OGH 9ObA53/93 (RS0028922)

OGH9ObA53/9314.4.1993

Rechtssatz

Hat der Arbeitgeber das Fixum des Arbeitnehmers entgegen der klaren Regelung des Dienstvertrages ungeachtet dessen Urgenzen ein halbes Jahr nicht um die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung aufgestockt, dann macht auch das Vorenthalten des vergleichsweise geringen Betrages von 1265 S monatlich - bei Gesamtbezügen von 59132 S - dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar (§ 48 ASGG).

SW: Angestellte — Arbeitsverhältnis — Ende — Beendigung — vorzeitiger Austritt — wichtiger Grund — Auflösung — Lohn — Entgelt — Zumutbarkeit — Unzumutbarkeit — Schmälerung — Vorenthalten

 

Normen

AngG §26 Z2 III2a

9 ObA 53/93OGH14.04.1993
9 ObA 32/97iOGH09.04.1997

Auch

Dokumentnummer

JJR_19930414_OGH0002_009OBA00053_9300000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte