OGH 9ObA40/11i (RS0127721)

OGH9ObA40/11i25.10.2011

Rechtssatz

Das Abgeben eines bereits vorweg mit einem Wahlvorschlag versehenen Stimmzettels ohne Eintrag durch den Wähler kann nicht als eindeutige Stimme für die angegebene Liste angesehen werden. Wird der Stimmzettel dennoch als Stimme für die Liste gezählt, macht das die Wahl anfechtbar, sie ist aber allein deswegen nicht mit einer auch vom Arbeitgeber wahrzunehmenden Nichtigkeit behaftet.

Normen

ArbVG §38
ArbVG §59

9 ObA 40/11iOGH25.10.2011

Dokumentnummer

JJR_20111025_OGH0002_009OBA00040_11I0000_001

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