9 ObA 311/90 | OGH | 16.01.1991 |
Veröff: RdW 1991,210 = JBl 1991,665 |
9 ObA 607/90 | OGH | 16.01.1991 |
8 ObA 52/03k | OGH | 24.06.2004 |
Vgl auch; Beisatz: Schaffen die KV-Parteien für den Wechsel zwischen verschiedenen Betriebspensionssystemen Rahmenbedingungen, die der Absicherung eines spezifischen Risikos diese Wechsels dienen, so überschreiten die BV-Partner jedenfalls ihren Gestaltungsspielraum dort, wo sie vom KV zum Nachteil der Gruppe der knapp vor der Pension stehenden Mitarbeiter mit langer Zugehörigkeit und damit hoher Zielübertragung, die in besonderer Weise mit diesem Risiko belastet ist, abweichen, ohne insofern eine spezifische Gestaltung vorzusehen. (T1) |
9 ObA 57/05f | OGH | 25.01.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Ein wesentlicher Aspekt liegt in der schutzwürdigen Erwartung, durch die in der Aktivzeit erwirtschaftete Betriebspension den Standard der Lebensführung auch in der Pension halten zu können. (T2); Veröff: SZ 2006/9 |
Dokumentnummer
JJR_19910116_OGH0002_009OBA00311_9000000_001
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