Normen
ArbVG §105 Abs1
9 ObA 255/90 | OGH | 10.10.1990 |
Veröff: SZ 63/172 = ecolex 1991,46 = RdW 1991,118 |
9 ObA 237/99i | OGH | 17.11.1999 |
nur: Auch eine Verständigung ist wirksam, die nur eine bedingte Kündigungsabsicht zum Gegenstand hat. (T1) Beisatz: Die Mitteilung der Kündigungsabsicht des Betriebsinhabers ist nur eine Absichtserklärung, die auch ohne Beisetzung von Bedingungen mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist. Daher besteht auch kein Hindernis, sie bedingt auszusprechen, soferne nur eine aktuelle Kündigungsabsicht besteht. (T2) |
9 ObA 12/01g | OGH | 24.01.2001 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19901010_OGH0002_009OBA00255_9000000_005
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