OGH 9ObA2025/96a (RS0103001)

OGH9ObA2025/96a24.4.1996

Rechtssatz

Für die Bestimmung des Streitgegenstandes des in der Klage enthaltenen Antrages auf Zustimmung ist nicht nur das Klagebegehren, sondern auch der Inhalt der Klage maßgeblich. In diesem Rahmen ist auch eine Umdeutung des Klagebegehrens auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung in ein solches auf vorherige Zustimmung zur Entlassung zulässig.

Normen

ArbVG §120
ZPO §405 BII

9 ObA 2025/96aOGH24.04.1996
4 Ob 153/09tOGH20.10.2009

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19960424_OGH0002_009OBA02025_96A0000_003

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