OGH 9ObA2023/96g (RS0101804)

OGH9ObA2023/96g29.5.1996

Rechtssatz

Die Weitergeltung von vor dem 1.7.1974 abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen hat zur Voraussetzung, daß es sich dabei um nach dem BRG zulässige Betriebsvereinbarungen handelt. Es bestand keine Kompetenz des Betriebsinhabers und des Betriebsrats, eine Betriebsvereinbarung betreffend Betriebspensionen abzuschließen.

Normen

ArbVG §164 Abs2

9 ObA 2023/96gOGH29.05.1996
9 ObA 2099/96hOGH26.06.1996

Auch; Beisatz: § 48 ASGG. (T1)

8 ObA 52/03kOGH24.06.2004

nur: Die Weitergeltung von vor dem 1.7.1974 abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen hat zur Voraussetzung, daß es sich dabei um nach dem BRG zulässige Betriebsvereinbarungen handelt. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19960529_OGH0002_009OBA02023_96G0000_001

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