OGH 9ObA17/87; 9ObA158/13w (RS0029520)

OGH9ObA17/87; 9ObA158/13w19.12.2013

Rechtssatz

Der Zulässigkeit einer bedingten Entlassungserklärung steht auch der Grundsatz, dass die Entlassung den bis zum Eintritt der Bedingung herrschenden Schwebezustand nicht verträgt nicht entgegen, wenn es sich um eine Potestativbedingung handelt, deren Erfüllung nur im Willen des Arbeitnehmers liegt und innerhalb kurzer Frist möglich ist.

Entlassung — Erklärung — Ausspruch — vorzeitige Auflösung — wichtiger Grund — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Vertrauensunwürdigkeit

 

Normen

ABGB §696
ABGB §897
ABGB §1162 IV
AngG §27 Z1 E1a

9 ObA 17/87OGH17.07.1987

Veröff: WBl 1987,342 = Arb 10649

9 ObA 158/13wOGH19.12.2013

Dokumentnummer

JJR_19870617_OGH0002_009OBA00017_8700000_003

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