OGH 9ObA164/88 (RS0028743)

OGH9ObA164/8814.9.1988

Rechtssatz

Schließen die Parteien des Arbeitsvertrages zusätzlich eine Entsendungsvereinbarung, können sie eine Kündigungsmöglichkeit hinsichtlich der Entsendung wirksam vereinbaren; eine solche Kündigung hat die vorzeitige Beendigung des die Entsendung betreffenden Teiles des Vertrages zur Folge und ist als Teilkündigung zu betrachten, durch die der Sondereinsatz beendet wird, wogegen das Dienstverhältnis im Rahmen des Dienstvertrages weiterbesteht; diese Teilkündigung ist zulässig, weil sie auf einer Zusatzvereinbarung beruht, die ein eigenes rechtliches Schicksal hat.

SW: Angestellte — Arbeitsverhältnis — Auflösung — Ende — Vereinbarung — Teilweise — Zulässigkeit — Wirksamkeit — Umstandsklausel — clausula rebus sic stantibus

 

Normen

ABGB §936 IV
AngG §20 Abs1 IV
IPRG §44

9 ObA 164/88OGH14.09.1988

Veröff: SZ 61/195

9 ObA 131/89OGH28.06.1989

Auch

9 ObA 239/89OGH08.11.1989

Vgl auch; Veröff: RZ 1992/40 S 98

9 ObA 99/03dOGH11.02.2004

Vgl auch

9 ObA 119/05yOGH31.08.2005

nur: Schließen die Parteien des Arbeitsvertrages zusätzlich eine Entsendungsvereinbarung, können sie eine Kündigungsmöglichkeit hinsichtlich der Entsendung wirksam vereinbaren; diese Teilkündigung ist zulässig, weil sie auf einer Zusatzvereinbarung beruht, die ein eigenes rechtliches Schicksal hat. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19880914_OGH0002_009OBA00164_8800000_002

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