OGH 9ObA122/88 (RS0027995)

OGH9ObA122/8815.6.1988

Rechtssatz

Die Rechtsfolgen des § 8 Abs 8 AngG treten nur ein, wenn anläßlich eines Krankenstandes vom Arbeitgeber das Verlangen nach Vorlage einer Bestätigung im Sinne dieser Gesetzesstelle geäußert wird. Die Nichtbefolgung einer im Arbeitsvertrag übernommenen Verpflichtung, im Falle der Krankheit binnen drei Tagen eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, führt, wenn nach Krankmeldung eine Aufforderung zur Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nicht ergeht, nicht zum Entfall des Entgeltanspruches.

SW: Angestellte — Verhinderung — Dienstverhinderung — Nachweis — Arbeitsunfähigkeit — Attest — Vertrag — zwingendes Recht — dispositiv — Krankheit — Erkrankung — Erkrankung — Fortzahlung — Lohn — Gehalt — Folge — Pflicht — Beibringung

 

Normen

AngG §8 Abs8 VB

9 ObA 122/88OGH15.06.1988

Veröff: EvBl 1989/39 S 145 = Arb 10745 = RdW 1989,31 = ZAS 1989,203 (Tomandl)

9 ObA 28/92OGH12.02.1992

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19880615_OGH0002_009OBA00122_8800000_001

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