OGH 9Ob63/17f (RS0131876)

OGH9Ob63/17f18.12.2017

Rechtssatz

Bargeldbehebungen von einem Geldausgabeautomaten, der von einem Zahlungsdienstleister betrieben wird, der mit dem Zahlungsdienstnutzer in keinem Vertragsverhältnis steht, sind Einzelzahlungen außerhalb eines Rahmenvertrags im Sinne des § 32 ZaDiG.

Normen

ZaDiG §32

9 Ob 63/17fOGH18.12.2017

Veröff: SZ 2017/145

10 Ob 14/18hOGH14.03.2018
5 Ob 33/18sOGH28.08.2018
10 Ob 52/18xOGH23.10.2018

Beisatz: Will ein Karteninhaber einen Geldausgabeautomaten nutzen, der nicht von seinem Rahmenvertragspartner oder einem diesem zurechenbaren Aufsteller betrieben wird, kommt jeweils ein entgeltlicher Einzelvertrag über die Bargeldbehebung als solche außerhalb eines Rahmenvertrags iSd § 32 Abs 1 ZaDiG zustande. (T1)<br/>Beisatz: Die Zahlung aus dem Einzelvertrag kann ua durch die Anweisung des Zahlungsdienstnutzers erfolgen, auf dem Zahlungskonto die Entgelte für die Barabhebungen an fremden Geldausgabeautomaten in Rechnung zu stellen oder abzubuchen. (T2)

1 Ob 124/18vOGH03.04.2019

Dokumentnummer

JJR_20171218_OGH0002_0090OB00063_17F0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)