Normen
IESG §1 Abs6 Z2
| 8 ObS 2/13x | OGH | 29.04.2013 |
| 8 ObS 3/13v | OGH | 29.04.2013 |
Dokumentnummer
JJR_20130429_OGH0002_008OBS00002_13X0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Nach den maßgeblichen Wertungen des IESG kann eine freiwillige rechtsgeschäftliche Verfügung über den Gesellschaftsanteil, auch wenn sie im Außenverhältnis wirksam zum Verlust der Verfügungsmacht führt, beim Treuhandverhältnis den Verlust der Anspruchsberechtigung nicht verhindern. Dies gilt auch, wenn ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil freiwillig an eine Stiftung überträgt, deren einziger Zweck wiederum in seiner Versorgung liegt. Auch wenn er sich damit im Außenverhältnis seiner Gesellschafterstellung begeben hat, besteht im Innenverhältnis aufgrund der Versorgungsberechtigung aus dem Geschäftsanteil und dessen Erträgnissen eine aufrechte Bindung. Dies wir durch den Umstand noch verstärkt, dass der Arbeitnehmer - etwa durch den von ihm abhängigen Beirat - mittelbar auf die Geschäftsführung der Stiftung Einfluss nehmen kann.
Normen
IESG §1 Abs6 Z2
| 8 ObS 2/13x | OGH | 29.04.2013 |
| 8 ObS 3/13v | OGH | 29.04.2013 |
JJR_20130429_OGH0002_008OBS00002_13X0000_001
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