OGH 8ObA53/17b (RS0132052)

OGH8ObA53/17b23.2.2018

Rechtssatz

Der nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses gelegene Entgeltfortzahlungszeitraum nach § 5 EFZG wirkt nicht anspruchsbegründend. Ansprüche, die dem Grunde nach erst dann entstanden wären, wenn das Arbeitsverhältnis über den Beendigungszeitraum hinaus gedauert hätte, sind bei der Entgeltfortzahlung nicht zu berücksichtigen.

Normen

EFZG §5

8 ObA 53/17bOGH23.02.2018

Veröff: SZ 2018/15

Dokumentnummer

JJR_20180223_OGH0002_008OBA00053_17B0000_001

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