OGH 8ObA262/94 (RS0029024)

OGH8ObA262/9416.6.1994

Rechtssatz

Nur bei vom Angestellten nachzuweisender Willkür oder Schikane des Arbeitgebers, die im Fall einer ausreichenden Bescheinigung von Auflösungsgründen nicht zu vermuten ist, oder bei Umständen, die einem "An - den Pranger - Stellen" in ihrer ehrverletzenden Wirkung gleichkommen, kann ein Austrittsrecht aus Anlaß einer Dienstfreistellung und/oder eines Hausverbotes angenommen werden.

SW: vorzeitige Auflösung — Austritt — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Ende — Beendigung — Bloßstellen — Bloßstellung — Beweislast — Ehrverletzung — wichtiger Grund — Freistellung — Arbeitsfreistellung — Suspendierung

 

Normen

ABGB §1153 D
ABGB §1162 IBa
ABGB §1162 IV
AngG §26 Z4 III4a

8 ObA 262/94OGH16.06.1994

Veröff: SZ 67/107

Dokumentnummer

JJR_19940616_OGH0002_008OBA00262_9400000_002

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