Normen
8 ObA 2286/96a | OGH | 17.10.1996 |
9 ObA 163/97d | OGH | 26.11.1997 |
nur: Der Lauf der Fallfrist wird durch die objektive Möglichkeit zur Rechtsausübung in Gang gesetzt. (T1)<br/>Beisatz: Ansprüche, die erst nach Auflösung des Dienstverhältnisses erkennbar werden oder in der Geltendmachung eines Schadens bestehen, der wohl erst nach Auflösung des Dienstverhältnisses entstanden, seine Ursache aber in der Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag hat. (T2) |
9 ObA 106/21k | OGH | 28.09.2021 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19961017_OGH0002_008OBA02286_96A0000_001
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