OGH 8Ob634/91 (RS0047477)

OGH8Ob634/9112.12.1991

Rechtssatz

Ein keinerlei Erträgnisse abwerfender, der eigenen Wohnversorgung dienender Rohbau eines Einfamilienhauses als einziges Vermögen des Unterhaltspflichtigen kann nicht zur Erfüllung der Unterhaltspflicht herangezogen werden; dies ist unzumutbar.

Normen

ABGB §140 Ca

8 Ob 634/91OGH12.12.1991

Veröff: EvBl 1992/73 S 332 = ÖA 1992,56

9 Ob 60/98hOGH15.04.1998

Auch

6 Ob 5/04kOGH04.03.2004

Vgl; Beisatz: Dies muss auch für eine ohne Rechtsanspruch unentgeltlich und gegen jederzeitigen Widerruf zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeit gelten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_001

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