8 Ob 247/79 | OGH | 08.11.1979 |
Veröff: ZVR 1980/233 S 222 |
8 Ob 1/87 | OGH | 11.06.1987 |
nur: Die Bedachtnahme auf die Geldwertverdünnung stellt lediglich einen im Rahmen der Schmerzengeldbemessung zu berücksichtigenden Umstand dar, gewährt aber dem Schädiger nicht einen selbständigen Aufwertungsanspruch hinsichtlich seiner Teilzahlung. (T1) <br/>Veröff: ZVR 1988/66 S 142 |
2 Ob 240/13b | OGH | 22.01.2014 |
Gegenteilig; Beisatz: Ausdrücklich gegenteilig: Wurde auf den Schmerzengeldanspruch eine Teilzahlung geleistet und diese als solche angenommen, und ist zwischen Teilzahlung und endgültiger Bemessung des Schmerzengeldes eine nicht unbedeutende Änderung des inneren Geldwerts eingetreten, ist die geleistete Teilzahlung ebenfalls "aufzuwerten". (= RS0031242). (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19791108_OGH0002_0080OB00247_7900000_001
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