Normen
KO §31 Abs1 Z2
8 Ob 159/62 | OGH | 22.05.1962 |
1 Ob 58/70 | OGH | 31.03.1970 |
Beisatz: Erfolglose Fahrnisexekution im Wege der Anschlußpfändung. (T1) |
5 Ob 312/81 | OGH | 10.11.1981 |
nur: Zur Frage des Kennenmüssens der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners durch den Anfechtungsgegner. (T2) |
7 Ob 535/83 | OGH | 17.02.1983 |
Beisatz: Immer wieder auftretende Säumigkeit, der letzten Endes doch eine, wenn auch verspätete Befriedigung der Forderungen folgte, zeigt lediglich eine grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral des Schuldners an, legt noch nicht den Schluß auf eine allfällige Zahlungsunfähigkeit nahe. (T3) |
6 Ob 524/84 | OGH | 01.03.1984 |
nur T2; Beisatz: Das Ansteigen der Gesamtforderung des Begünstigten aus seinen Warenlieferungen an den Gemeinschuldner mußte ihn solange nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners zweifeln lassen, als sich diese Forderungen im Rahmen eines konkret geplanten Gegengeschäftes mit Aufrechnungsvereinbarung hielten. Ferner mußte der Begünstigte Wechselprolongationen ebenfalls nicht als Zeichen einer dem Gemeinschuldner bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit werten, wenn der Gemeinschuldner die vereinbarten Zahlungstermine im wesentlichen eingehalten hat. (T4) |
4 Ob 559/83 | OGH | 08.05.1984 |
Veröff: SZ 57/87 = EvBl 1985/92 S 461 = JBl 1985,494 = RdW 1984,242 |
8 Ob 619/92 | OGH | 13.10.1994 |
Auch; Beisatz: Es genügt, wenn der Kläger Umstände beweist, die den Schluß rechtfertigen, der beklagten Partei habe die Zahlungsunfähigkeit der nachmaligen Gemeinschuldnerin bekannt sein müssen. Der Anfechtungsgegnerin steht der Gegenbeweis offen, daß sie infolge besonderer Umstände von der Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis haben mußte. (T5) |
6 Ob 37/01m | OGH | 26.04.2001 |
nur T2 |
Dokumentnummer
JJR_19620522_OGH0002_0080OB00159_6200000_002
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