OGH 8Ob159/62 (RS0064805)

OGH8Ob159/6222.5.1962

Rechtssatz

Zur Frage der Zahlungsunfähigkeit und des Kennenmüssens der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners durch den Anfechtungsgegner.

Normen

KO §31 Abs1 Z2

8 Ob 159/62OGH22.05.1962
1 Ob 58/70OGH31.03.1970

Beisatz: Erfolglose Fahrnisexekution im Wege der Anschlußpfändung. (T1)

5 Ob 312/81OGH10.11.1981

nur: Zur Frage des Kennenmüssens der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners durch den Anfechtungsgegner. (T2)

7 Ob 535/83OGH17.02.1983

Beisatz: Immer wieder auftretende Säumigkeit, der letzten Endes doch eine, wenn auch verspätete Befriedigung der Forderungen folgte, zeigt lediglich eine grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral des Schuldners an, legt noch nicht den Schluß auf eine allfällige Zahlungsunfähigkeit nahe. (T3)

6 Ob 524/84OGH01.03.1984

nur T2; Beisatz: Das Ansteigen der Gesamtforderung des Begünstigten aus seinen Warenlieferungen an den Gemeinschuldner mußte ihn solange nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners zweifeln lassen, als sich diese Forderungen im Rahmen eines konkret geplanten Gegengeschäftes mit Aufrechnungsvereinbarung hielten. Ferner mußte der Begünstigte Wechselprolongationen ebenfalls nicht als Zeichen einer dem Gemeinschuldner bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit werten, wenn der Gemeinschuldner die vereinbarten Zahlungstermine im wesentlichen eingehalten hat. (T4)

4 Ob 559/83OGH08.05.1984

Veröff: SZ 57/87 = EvBl 1985/92 S 461 = JBl 1985,494 = RdW 1984,242

8 Ob 619/92OGH13.10.1994

Auch; Beisatz: Es genügt, wenn der Kläger Umstände beweist, die den Schluß rechtfertigen, der beklagten Partei habe die Zahlungsunfähigkeit der nachmaligen Gemeinschuldnerin bekannt sein müssen. Der Anfechtungsgegnerin steht der Gegenbeweis offen, daß sie infolge besonderer Umstände von der Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis haben mußte. (T5)

6 Ob 37/01mOGH26.04.2001

nur T2

Dokumentnummer

JJR_19620522_OGH0002_0080OB00159_6200000_002

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