OGH 7Ob90/13f (RS0128956)

OGH7Ob90/13f19.6.2013

Rechtssatz

Eine Klausel ist gemäß § 6 Abs 3 KSchG intransparent, wenn die primär als Gegenleistung für die Einräumung der Nutzungsberechtigung geforderte Zahlung mit einem Begriff umschrieben wird, dem die Bedeutung einer Sicherstellung zukommt, womit der Entgeltcharakter der Zahlung nicht mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht wird.

Normen

KSchG §6 Abs3

7 Ob 90/13fOGH19.06.2013

Beisatz: Hier: Klauseln eines Anbieters von Flüssiggas-Propan, mit denen gegen Zahlung einer „Kaution“ das Recht zur Nutzung eines Flüssiggasbehälters eingeräumt wurde, wobei je nach Nutzungsdauer die „Kaution“ nur teilweise zurückgezahlt werden sollte. (T1)

1 Ob 201/20wOGH18.05.2021

Vgl; Beisatz: Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 2]. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20130619_OGH0002_0070OB00090_13F0000_001

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