7 Ob 730/89 | OGH | 25.01.1990 |
Veröff: ecolex 1990,283 |
8 Ob 628/90 | OGH | 31.01.1991 |
Auch; nur: Die Vereinbarung eines Haftrücklasses in bestimmter Höhe könnte daher in Abänderung der allgemeinen Regel das Recht der Leistungsverweigerung auf den vereinbarten Betrag beschränken. (T1) Veröff: ecolex 1991,315 |
2 Ob 260/05g | OGH | 29.06.2006 |
Auch |
9 Ob 28/19m | OGH | 25.06.2019 |
Auch; Beisatz: Dem Erwerber soll durch die Haftrücklassgarantie Sicherheit für erst später, innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckte Mängel gewährt werden, dies aber allein hinsichtlich des konkreten Bauvorhabens, für das die Haftrücklassgarantie zufolge ihrer Präambel gegeben wurde. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19900125_OGH0002_0070OB00730_8900000_001
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