OGH 7Ob645/81 (RS0033510)

OGH7Ob645/8124.9.1981

Rechtssatz

Ein zum Empfange geeigneter Machthaber im Sinne des § 1424 ABGB liegt nicht nur dann vor, wenn ihm der Gläubiger Vollmacht zur Empfangnahme der Leistung erteilt hat, sondern auch dann, wenn vom Gläubiger ein Dritter ermächtigt worden ist.

Normen

ABGB §1424

7 Ob 645/81OGH24.09.1981
1 Ob 535/93OGH25.08.1993
2 Ob 137/08yOGH16.04.2009
5 Ob 194/16iOGH01.03.2017

Vgl auch; Beisatz: Während des Verfahrens auf Anfechtung der Beschlüsse der Klägerin auf Kündigung des bisherigen Verwalters und Bestellung eines neuen Verwalters ist der bisherige Verwalter iSd § 1424 ABGB nicht als Machthaber der Klägerin anzusehen, die Zahlungen der Beklagten auf das von ihm eingerichtete Anderkonto wirkten daher nicht schuldbefreiend. (T1); Veröff: SZ 2017/32

Dokumentnummer

JJR_19810924_OGH0002_0070OB00645_8100000_001

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